Migrations-Trilog: Verhandlungen haben großen Schritt gemacht
Migration & Asyl
13.12.23

Migrations-Trilog: Verhandlungen haben großen Schritt gemacht

Der Trilog zur Reform des europäischen Migrations- und Asylsystems sorgte in der vergangenen Woche für intensive Diskussionen und Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen, welche jedoch vorerst ergebnislos blieben. Beim Trilog handelt es sich um Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Er ist der letzte Schritt auf dem Weg zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

Verhandelt wurden insgesamt 5 Gesetzespakete, die an vielen Stellen ineinandergreifen und aufeinander aufbauen: 
- Eurodac-Verordnung: Zur zentralen Sammlung und Speicherung der Daten von eingereisten Drittstaatangehörigen. Dies entlastet die Mitgliedsstaaten und bietet auch den Asylbewerber:innen einen höheren Datenschutz, da hohe einheitliche Sicherheitsstandards eingehalten werden.
- Screening-Verordnung: Zur ersten Überprüfung all derjenigen, die irregulär in die EU einreisen. Das Verfahren beinhaltet einen Identitäts-, Vulnerabilitäts- und Gesundheitscheck.  
- Asylverfahrensverordnung: Zur Einführung von harmonisierten Grenzverfahren für irreguläre Grenzübertritte in die EU. Durch das Verfahren sollen Asylanträge schneller bearbeitet und Rückführungen von nicht bleibeberechtigten Personen schneller ordnungsgemäß durchgeführt werden.  
- Verordnung zum Asyl- und Migrationsmanagement: Zur Reform der veralteten Dublin-Verordnung und Schaffung verbindlicher, aber flexibler Regeln zur Solidarität und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten.  
- Krisenverordnung: Die Verordnung soll das GEAS krisensicher machen in Zeiten eines außergewöhnlichen Massenzustroms von eingereisten Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen.  
 
Ähnlich wie die deutsche Bundesregierung es in der Migrationspolitik bereits gemacht hat, müssen wir auch die europäische Asyl- und Migrationspolitik vom Kopf auf die Füße stellen.

Es ist nicht nur eine humanitäre, sondern auch eine rechtsstaatliche Verantwortung unsererseits, Menschen, die in Notlagen geraten sind, zu helfen. Aber dafür bedarf es, dass wir Anreize zur Einwanderung in unser Sozialsystem abschaffen. Gleichzeitig brauchen wir die gezielte Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt und stehen im Kampf um die klügsten Köpfe und fleißigsten Hände vor einem großen Wettbewerb. Die Bundesregierung hat mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Grundlage geschaffen, dass wir unseren Wohlstand halten und sichern können. Ich setze mich dafür ein, dass Europa auch hier seine Möglichkeiten nutzt, um die Mitgliedsstaaten bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen und gleichzeitig irreguläre Migration verhindert. Mit einem Europäischen Talentpool können wir die Möglichkeit schaffen, dass sich qualifizierte Drittstaatangehörige regulär mit ihrer Ausbildung und sonstigen Kenntnissen bewerben können und anschließend von Mitgliedsstaaten gemäß deren Arbeitsmarktbedürfnissen und -anforderungen ausgewählt werden.

Wir brauchen neben Ordnung auch Chancen, um der irregulären Migration entgegenzuwirken. 

Als Liberale setzen wir uns in den weiteren Triloggesprächen in Bezug auf die Asylverfahren u.a. für mehr Effizienz, schnelle Entscheidungen, mehr Sicherheit und einen stärkeren Fokus auf vereinheitlichte Standards ein. Aber auch mehr Solidarität unter den Mitgliedsstaaten, mehr Klarheit in der Migrationspolitik und flexible Lösungen sind für uns von relevanter Bedeutung. Die Ampel-Regierung hat gezeigt, wie auch unterschiedliche Positionen in der Migrationspolitik auf einen gemeinsamen Nenner kommen und gute Ergebnisse erzielt werden können.

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